Dienstag, 3. Mai 2016

Immobilien: Bei feuchtem Keller ist eine Mietminderung erlaubt - FOCUS Online


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Immobilien: Bei feuchtem Keller ist eine Mietminderung erlaubt
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Wenn Mieter ihren Keller nicht richtig nutzen können, müssen sie weniger Miete bezahlen. Aber dürfen sie nach einer fristlosen Kündigung auch zwei Mietzahlungen zurückhalten? Über diese Fragen haben jetzt die Richter des Amtsgerichts Berlin-Spandau ...

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